Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit der Änderung vom 23. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und bringt neue Prüfpunkte in die Feuerstättenschau und in die Bauabnahme.
Das Wichtigste zuerst
Liegt für einen Prüfpunkt eine Fachunternehmererklärung vor oder eine Befreiung nach § 102 GModG, ist die Anforderung erfüllt. Dann gibt es keinen Mangel und es ist nichts weiter zu prüfen.
So findest du die Prüfungen in connect
Ab connect 2.88.0 plant connect die GModG-Prüfungen selbst ein. Du findest sie als Tätigkeiten an der Feuerstätte, dazu eine Prüfung an der Allgemeinfläche des Gebäudes.
In der Feuerstättenschau sind es zwei Tätigkeiten an der Feuerstätte: Verteilung und Regelung der Bestandsanlage. Am Gebäude kommt „Prüfung GModG (Gebäude)“ dazu, dort trägst du den Gebäudetyp ein und beantwortest die beiden Fragen zum 1. Februar 2002.
In der Bauabnahme sind es drei Tätigkeiten: Verschlechterungsverbot, Regelung und Verteilung.
Im Formular hakst du ab, was zutrifft. Ist die Fachunternehmererklärung eingeschaltet, sind die übrigen Fragen erledigt.
Bestandsanlage — bei der Feuerstättenschau
| Prüfung | Gebühr | Mangel wenn: |
|---|---|---|
| Dämmung zugänglicher Rohrleitungen in unbeheizten Räumen (§ 97 Abs. 1 Nr. 1) | 1,5 AW (FGDA), mit Mitteilung an die Behörde 9 AW (FGDV) | Die Leitungen sind nicht nach Anlage 8 gedämmt. |
| Abrechnungen und Bestätigungen zum biogenen Anteil im Brennstoff (§ 97 Abs. 1 Nr. 2) | 10 AW (FGA); keine Gebühr, wenn Solarthermie, raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung (WRG oder Wärmepumpen-Hybridheizung die Anforderung erfüllen | Die Nachweise liegen nicht vor. — erst ab einer Feuerstättenschau nach dem 1. Januar 2029 |
| Regelanlage an der Zentralheizung (§ 97 Abs. 4) | 7 AW (FGN), einmalig | Es fehlt eine Regelung nach Außentemperatur oder einer anderen Führungsgröße und nach der Zeit. |
Bei der Dämmung gilt zusätzlich: Gibt es keinen unbeheizten Raum, gibt es auch keinen Handlungsbedarf. Wohnte der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses am 1. Februar 2002 selbst im Haus, läuft die Frist erst zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel aus.
Neuanlage — bei der Bauabnahme
Das gilt für heizungstechnische Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden.
| Prüfung | Gebühr | Mangel wenn: |
|---|---|---|
| Verschlechterungsverbot (§ 97 Abs. 2 Nr. 1, § 57 Abs. 1) | 5 AW (BGVK/FGVK); ist die Anforderung nicht erfüllt, 30 AW (BGVV/FGVV) | Die Hierarchie der Anlagentechnik ist nicht eingehalten und der Eigentümer legt keinen positiven Nachweis vor. |
| Regelung (§ 97 Abs. 2 Nr. 2, § 61 Abs. 1) | 3 AW (BGE/FGE) | Es fehlt eine Regelung nach Außentemperatur oder einer anderen Führungsgröße und nach der Zeit. (gilt nicht für Warmwasser-Zentralheizungen) |
| Verteilung: Dämmung neu eingebauter oder ersetzter Leitungen und Armaturen (§ 97 Abs. 2 Nr. 3, § 69 Abs. 1) | 2 AW (BGW/FGW) | Die neuen Leitungen und Armaturen sind nicht nach Anlage 8 gedämmt. |
| Nutzung fester Biomasse (§ 97 Abs. 2 Nr. 4) | 2 AW (BGFG/FGFG) | Die feste Biomasse wird nicht in einem Biomassekessel oder in einem Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger genutzt. |
Die Gebühr entsteht bei diesen vier Prüfungen auch dann, wenn alles in Ordnung ist. Nur beim Verschlechterungsverbot ist sie im Mangelfall höher.