Bauabnahme Hessen

Eine grundlegende Erklärung zur Bauabnahme gibt es in einem separaten Hilfeartikel:

Grundlegende Erklärungen zur Bauabnahme/Bauordnung


Bauabnahme Hessen


Nachdem die Bauabnahme in den hoheitlichen Begehungen von connect angelegt wurde, sind einige Eingaben notwendig, damit die korrekte Rechnung erstellt wird.


Die Höhe der Rechnung der Bauabnahme richtet sich nach den angelegten Aufgaben.


In der Bauabnahme können unter "Aufgaben" über das 3-Punkte-Menü weitere Aufgaben hinzugefügt werden.

Folgende Aufgaben stehen zur Auswahl und sind für Hessen relevant

AufgabeGebührGebühr
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)15311   

bei Errichtung einer Feuerstätte, einer Anlage der Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Blockheizkraftwerk), einer verbrennungsmotorisch betriebenen Wärmepumpe, einer feuerbeheizten Sorptionswärmepumpe oder eines entsprechend betriebenen Kälteaggregates einschließlich der zugehörigen - auch bauseits vorhandenen - Abgasleitungen, Abgasanlagen und Schächte zur Ableitung der Abgase oder Verbrennungsgase

157 €
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)15312¹
bei Errichtung einer systemzertifizierten Feuerungsanlage, einschließlich der zugehörigen - auch bauseits vorhandenen - Schächte
70 % von 15311
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)15313² 

bei Errichtung einer Feuerstätte einschließlich Verbindungsstück (ohne senkrechte Abgasanlage) an einer bereits geprüften und nachweisbar mängelfreien Abgasanlage


50 % von 15311
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)15317

Fallen bei der Prüfung und Beurteilung von Energieerzeugungsanlagen Gebühren nach Nr. 15311 bis 15314 mehrmals oder nebeneinander an, so vermindert sich die Gesamtgebühr um 30 %; dies gilt nicht für die Zuschläge nach Nr. 153161 bis 153166 und nicht für Gebühren nach Nr. 1532 bis 1543


- 30 %
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)

153161

für zusätzlichen Aufwand bei einer Anlage der Kraft-Wärme-Kopplung, einer Wärmepumpe oder eines entsprechend betriebenen Kälteaggregates, wenn die vorgenannten Anlagen zusammen mit einer Feuerstätte gemeinsam an einer Abgasanlage betrieben werden

57 €
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)153164
für zusätzlichen Aufwand bei Prüfung einer Abgasanlage mit Mehrfachbelegung
23 €
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)

153165
für zusätzlichen Aufwand je Prüfung einer Feuerstätte mit Anschluss an eine Abgasanlage in Mehrfachbelegung
16 €
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)


153166
für die Prüfung einer Anlage von mehr als 350 kW Gesamtnennwärmeleistung
30 % von 15311 bis 15313
Baurechtliche Beratung

15315³
im Rahmen der Beratung vor Errichtung von Anlagen nach Nr. 15311 bis 15314 anzurechnen.

Die Gebühr ist zur Hälfte auf die Gebühr nach Nr. 15311 bis 15314 anzurechnen.

mind. 40 €
Begutachtung einer vor Ort errichteten Feuerstätte

153162

für zusätzlich erforderliche und durchgeführte Begutachtung und Prüfung einer vor Ort errichteten Feuerstätte (z. B. Heizkamin nach DIN 13229, Kachelofen oder offener Kamin nach TROL) oder einer gewerblich genutzten Dunstabzugsanlage einschließlich der erforderlichen Hauben, Lüftungsdecken und ähnlichem

45 €
Prüfung in Verbindung mit Lüftungsanlagen oder sonstigen luftabsaugenden Anlagen153163
für Überprüfung und Begutachtung leitungsgebundener Verbrennungsluftversorgung je Lüftungseinheit (Be- und Entlüftung) bei Anlagen nach Nr. 15311 bis 15313 (außer Ringspalt)
45 €
Zusätzliche Besichtigung zum Zwecke der Abnahme
(ab der zweiten Aufgabe dieses Typs)
1532

Nachschau zu Nr. 15311 bis 15314. Die erste Nachschau ist gebührenfrei.

47 €
Druckprüfung15411

Dichtigkeitsprüfung von Abgasanlagen mittels Dichtigkeitsprüfgerät

47 €
Prüfung Dichtheit15412

Dichtigkeitsprüfung von Abgasanlagen mittels Messung

12 €
Prüfung Zufuhr Verbrennungsluft

1542

Messtechnischer Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung

69 €/Std.

weitere Informationen zu den nachstehenden Gebühren:

  • ¹ 15312 Wenn in den Basisdaten des senkrechten Teils unter "Zusätzliche Kennzeichnung" - "Systemzertifiziert" angegeben wird, wird die Gebühr 15312 anstatt 15311 verwendet
  • ² 15313 Wenn die "Prüfung vor Inbetriebnahme" im senkrechten Teil bei der Baubegeung auf "nicht durchgeführt" gesetzt wird, wird die Gebühr 15313 anstatt 15311 verwendet
  • ³ 15315 Der Preis kann in der Aufgabe selbst festgelegt werden. Der Betrag wird zu 50 % auf die Positionen 15311 bis 15314 angerechnet
A
André ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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