Planer Modi

verfügbar seit connect 2.38.0


Motivation

Der Planer ist in connect ein zentraler Bestandteil der Begehungsplanung. Der Planer ist in der Regel immer aktiv und gleicht den aktuellen Ist-Stand der Begehungen mit dem berechneten Stand ab. Sind diese Abweichungen geringfügig werden diese automatisch übernommen (automatische Planung). Bei kritischeren Abweichungen wird ein Hinweis angezeigt und eine manuelle Neuplanung muss erfolgen.

Basierend auf den Rückmeldungen und Tickets bezüglich dem Planer ergeben sich die folgenden beiden Erkenntnisse:

  1. Die Bestimmung der rechtlich geforderten Pläne und Tätigkeiten sowie der Rechtsgrundlagen funktioniert aktuell sehr stabil und zuverlässig. Hier gibt es nur sehr wenige Bug-Meldungen zu ein paar Spezialfällen (Küchengeräte)
  2. Die Planung von Begehungen ist ein stetiges Ärgernis. Dies umfasst:
    • Die Bestimmung der Zeiträume (Perioden)
    • Zusammelegungen
    • Einmalige Abtrennung von einzelnen Tätigkeiten

Das Verhalten des Planers wird i.d.R. als nicht intuitiv empfunden.


Lösung

In wesentlichen ist das Problem des aktuellen Stands das, dass der Anwender nur zwei Optionen hat_

  1. Den Planungsvorschlag komplett übernehmen
  2. Den Planungsvorschlag ignorieren

Dieser Ansatz ist zu extrem in seiner Konsequenz. Die eigentliche Kernaufgabe des Planers ist es, sicherzustellen das die gesetzlich geforderten Tätigkeiten vorhanden sind. Alles darüber hinaus wird nur noch als optional gewertet.

Diese Tatsache wollen wir über die neu eingeführten Planungs-Modi abbilden. Der Planungsmodus bestimmt wie weitreichend der Planer in den aktuellen Stand eingreift. Folgende Modi existieren:

  • Nur Pläne aktualisieren
  • Fehlende Tätigkeiten hinzufügen
  • Nur Feuerstättenschau planen
  • Nur freie Begehungen planen
  • Voll-Planung

Die Bedeutung dieser Modi ist wie folgt.

Nur Pläne aktualisieren

Es werden nur die Pläne und Zyklen angepasst. Es werden keine Tätigkeiten entfernt, verändert oder hinzugefügt. Das bedeutet es findet keine Veränderung an bestehenden Begehungen statt.

Fehlende Tätigkeiten hinzufügen

Es werden nur fehlende Tätigkeiten hinzugefügt. Es werden keine bestehenden Tätigkeiten entfernt oder in ihrem Zeitraum verändert. Dies geschieht immer auf dem aktuellen Stand der Pläne. Sollten diese Abweichungen aufweisen muss zuvor eine Neuplanung mit Nur Pläne aktualisieren erfolgt sein.

Nur Feuerstättenschau planen

Freie Tätigkeiten werden von der Planung ausgenommen. Es wird nur die aktuelle Feuerstättenschau geplant.

Nur freie Begehungen planen

Die Feuerstättenschau wird von der Planung ausgenommen. Es werden nur die freien Tätigkeiten geplant, diese aber in vollem Umfang. Für die freien Tätigkeiten entspricht dies einer Voll-Planung, d.h. es werden ggf. Tätigkeiten entfernt, verschoben und hinzugefügt.

Voll-Planung

Dies entspricht der Planung von connect 2.37.x und davor. D.h. der Planer wendet alle ihm bekannten Regeln an. Dies betrifft alle Begehungen und Tätigkeiten.


Auswirkungen

Die Standardeinstellung der Planung steht auf Voll-Planung. Dies entspricht dem Verhalten vor der Veröffentlichung von connect 2.38.0. D.h. zu Beginn ist das Verhalten identisch zu den alten Versionen. Erst wenn Sie die Einstellungen abändern hat dies Auswirkungen.

Die neuen Planungs-Modi finden sich an 2 Stellen:

  • Unter Einstellungen -> Planung -> Auto-Planer Modus
  • Bei jeder manuellen Planung muss jetzt der Modus angegeben werden, vorausgefüllt mit dem Wert aus Einstellungen -> Planung -> Auto-Planer Modus

Unsere Empfehlung ist, den Auto-Planer Modus auf Fehlende Tätigkeiten hinzufügen zu stellen. Dadurch sollte es zu keinen unerwarteten Planungsergebnissen im laufenden Wirtschaftsjahr mehr kommen, sofern keine manuelle Planung mit einem anderen Modus ausgeführt wird. Dennoch profitieren Sie weiterhin von den Hinweisen und Warnungen zum aktuellen Planungsstand.

Die allermeisten der Planungsabweichungen wurden in ihrer Schwere entschärft und werden nur noch als blaue Hinweise angezeigt. Dazu zählt z.B. wenn eine Begehung einen anderen Zeitraum besitzt als es dem Feuerstättenbescheid entspricht. Die folgenden Abweichen gelten noch als Warnung:

  • Abweichende Pläne
  • Abweichende Feuerstättenschau
  • Fehlende gesetzliche Tätigkeiten
  • Tätigkeiten zuviel vorhanden

Im Zuge dieser Anpassungen wurde auch:

  • Die Hinweise in der Planung erweitert und die Texte angepasst um besser zu beschreiben was genau den der Unterschied zwischen Ist-Stand und Planerstand ist
  • Der Assistent für Tätigkeiten einmalig umplanen wurde erweitert. Nachdem der Planer nicht mehr versucht die Anordnung der Tätigkeiten zu überstimmen ist es nun auch möglich Tätigkeiten ohne besondere Regeln zu verschieben. Es muss aber klar sein das diese Art von Änderung eine Vollplanung nicht überleben wird.
  • Begehungen dürfen beliebig in ihrem Zeitraum verändert werden. Werden diese auf einen Zeitraum einer anderen Begehung verschoben wird versucht diese zusammenzulegen. Auch hier würde eine Vollplanung dies wieder zurücknehmen, es sei denn die Begehung ist z.B. abgeschlossen oder Tätigkeiten abgerechnet.


Beispiel

Im folgenden Video wird folgendes gezeigt:

  1. Wir starten mit einem sauberen Planungsstand. Es gibt keine Hinweise.
  2. Wir ändern den Zeitraum der AEP Begehung. Der Unterschied wird lediglich als blaue Info angezeigt. Es wird nicht geplant. Dies wird auch nicht als Fehler gewertet.
  3. Wir planen einmal mit "Nur Pläne aktualisieren" und einmal mit "Nur fehlende Tätigkeiten" und sehen das nichts passiert, weil die Pläne aktuell sind und es keine fehlenden Tätigkeiten gibt.
  4. Wir ändern die Nutzungsintensität der Räucherkammer von 4x auf 3x. Es wird uns als Warnung angezeigt das für diese Feuerstätte zuviele Kehrungen vorhanden sind.
  5. Wir machen eine Voll-Planung und sind wieder ohne Hinweise mit 3 Kehrbegehungen und der verschobenen AEP Begehung.
  6. Wir machen die Änderung der Nutzungsintensität rückgängig, nun brauchen wir wieder vier Kehrungen.
  7. Wir verschieben die AEP Begehung wieder auf einen anderen Zeitraum und trennen das P ab. Dies ist eine weitere Abweichung zum FSB.
  8. Wir planen wieder neu. Zunächst nur die Pläne. An den Begehungen ändert sich nichts.
  9. Wir fügen das fehlende K hinzu. AE und P bleiben unverändert.
  10. Zum Schluss planen wir wieder voll und haben wieder den FSB Stand erreicht.

Fazit

Wir hoffen das wir damit die Flexibilität bieten welche es im laufenden Jahr braucht: Rechtssicherheit über die vorhandenen Tätigkeiten mit der Freiheit Begehungen und Tätigkeiten so anzulegen wie es im jeweiligen Fall am sinnvollsten ist, ohne das der Planer immer gleich eine Neuplanung erzwingt.


H
Hs ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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