Handlungspflichtverletzung / Weiterleitung an Behörde

Werden die Fristen der Begehungen gemäß dem Feuerstättenbescheid nicht eingehalten, wird dies an die zuständige Behörde weitergeleitet.


1. Die zuständigen Behörden können in den Einstellungen/ Behörden angelegt werden.

2. die Begehung, die nach der vorgegebenen Frist im Feuerstättenbescheid, noch unbearbeitet ist, wird orange dargestellt. Die Weiterleitung an die Behörde wird in der Begehung über das Menü 3 Pünktchen oben rechts ausgewählt. 




3. Die Behördenmeldung wird in der Begehung im Bereich Dokumente abgelegt und kann hier wie gewohnt an digibase network freigegeben werden oder alternativ über das Freigabecenter.

B
Birgit ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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