Handlungspflichtverletzung / Weiterleitung an Behörde

Werden die Fristen eines freien Schornsteinfegers gemäß dem Feuerstättenbescheid nicht eingehalten, kann man dies in connect der Behörde weiterleiten. Hier muss darauf geachtet werden, dass NUR eine hoheitliche Vereinbarung hinterlegt ist und keine freie Vereinbarung. Die zuständigen Behörden können in den Einstellungen angelegt werden.


Die Behördenmeldung wird in der Begehung in den Dokumenten abgelegt und kann wie gewohnt über die Begehung oder über die Freigabe freigegeben werden.

B
Birgit ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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