Bauabnahme Mecklenburg-Vorpommern

Eine grundlegende Erklärung zur Bauabnahme gibt es in einem separaten Hilfeartikel:

Grundlegende Erklärungen zur Bauabnahme/Bauordnung


Bauabnahme Mecklenburg-Vorpommern


Nachdem die Bauabnahme in den hoheitlichen Begehungen von connect angelegt wurde, sind einige Eingaben notwendig, damit die korrekte Rechnung erstellt wird.


Die Höhe der Rechnung der Bauabnahme richtet sich nach den angelegten Aufgaben.


In der Bauabnahme können unter "Aufgaben" über das 3-Punkte-Menü weitere Aufgaben hinzugefügt werden.

Folgende Aufgaben stehen zur Auswahl und sind für Mecklenburg-Vorpommern relevant:

AufgabeGebührGebühr in AW
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)AN (1-1)   

Ausstellung von Bescheinigungen über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Abgasanlagen und von Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen im Sinne des § 3 Absatz 1 (je Abgasanlage)

60
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)
und
Prüfung in Verbindung mit Lüftungsanlagen oder sonstigen luftabsaugenden Anlagen
ANL (1-2)
Ausstellung von Bescheinigungen über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Abgasanlagen und von Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen in Verbindung mit luftabsaugenden Einrichtungen in der Nutzungseinheit im Sinne des § 3 Absatz 1 (je Abgasanlage)
90
Prüfung Bauzustand (Rohbau)RO (1.1)

Erforderliche Vorbesichtigung im Rohbauzustand
Hinweis: diese Gebühr gilt für neu errichtete senkrechte Teile

30
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)
und/oder
Prüfung Bauzustand (Rohbau)
ZM (1.2)
Zusatzgebühr je angefangenen vollen Meter des senkrechten Teils des Schornsteins/der Abgasleitung bei Arbeiten nach Nr.1-1, 1-2 und 1.1 (je Schornstein oder Abgasanlage)
1
DruckprüfungDHP (1.3)

Erforderliche Dichtheitsprüfung einer Abgasleitung im Überdruck mit Dichtheitsprüfgerät (je Abgasanlage)

60
Prüfung Dichtheit

RSM (1.4)

 Erforderliche Dichtheitsprüfung einer Abgasleitung im Überdruck mit Ringspaltmessung (je Abgasanlage)

5
Prüfung Bauzustand (Rohbau)ZU (2.1)
Ausstellung der Bescheinigung bei der Prüfung von Feuerstätten zum Anschluss an bestehende Hausschornsteine im Sinne des § 3 Absatz 2 - Bis maximal drei Feuerstätten an einem Hausschornstein (insgesamt)
Hinweis: Diese Gebühr fällt bei bereits vorhandenen senkrechten Teilen an
30
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)

ZU (2.2)
Ausstellung der Bescheinigung bei der Prüfung von Feuerstätten zum Anschluss an bestehende Hausschornsteine im Sinne des § 3 Absatz 2 - Bei mehr als drei Feuerstätten an einem Hausschornstein (je weitere Feuerstätte)
8
Zusätzliche Besichtigung zum Zwecke der Abnahme


NK (3)¹ 
Nachkontrolle bei Beanstandungen/Mängeln zu Nummer 1 und 2 - nach Aufwand - je Arbeitsminute (Insgesamt können für die Tätigkeit höchstens 30 Arbeitswerte angerechnet werden.)
0,8 / Arbeitsminute
 - 

FKL (4)²
Bei Arbeiten nach Nummer 1 und 2 für jeden im Kehrbezirk zusätzlich zurückgelegten Kilometer

0,6 / km

weitere Informationen zu den nachstehenden Gebühren:

  • ¹ NK (3) - der Zeitaufwand kann direkt in der Aufgabe erfasst werden:

  • ² FKL (4) Summe aller hinterlegten gefahrenen Kilometern in den Aufgaben. Die gefahrenen Kilometer können entsprechend hinterlegt werden:
A
André ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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