Ab Version 2.19.0 können Rechnungen (auch befristet) zurückgestellt werden. Während sie zurückgestellt sind, werden sie für den Mahnprozess nicht berücksichtigt.
Um eine Rechnung zu pausieren/zurückzustellen, öffnest du die betroffene Begehungsrechnung (1). Über die 3 Punkte ganz oben (2) kannst du zurückstellen (3) wählen.
Im nächsten Schritt entscheidest du im Bereich Zurückstellung (1), ob du ein Ablaufdatum eintragen möchtest (2). Ohne Datum gilt die Zurückstellung unbefristet. Mit Datum (3) wird die Zurückstellung zum Ablaufdatum wieder deaktiviert und die Rechnung wird im Mahnprozess wieder mit berücksichtigt. Deine Einstellungen bestätigst du mit fertig (4).
Im der Begehungsrechnung wird anschließen unterhalb des Zahlungszieles die Zurückstellung angezeigt.
Mit Ablaufdatum:
Ohne Ablaufdatum:
Wenn eine Zurückstellung nicht mehr gültig ist, kann diese einfach wieder gelöscht werden. Dazu klickst du auf die Zurückstellung, gehst auf die 3 Punkte und wählst löschen.