Widerspruchsbehörde für Feuerstättenbescheide erfassen

In einigen Bundesländern muss eine Widerspruchsbehörde erfasst werden, damit diese ordnungsgemäß auf den Feuerstättenbescheiden dargestellt wird.

Betroffene Bundesländer:

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen

Wenn keine Widerspruchsbehörde in connect eingestellt ist, wird eine Fehlermeldung bei der Erstellung der Feuerstättenbescheide angezeigt.

Die Widerspruchsbehörde kann folgendermaßen angelegt werden:

1. Einstellungen - Behörden auswählen

2. Behörde anlegen über das + Symbol

Über das + Symbol kann eine neue Behörde angelegt werden, falls die Widerspruchsbehörde noch nicht angelegt ist. Der Kontakt-Typ ist "Sonstiges". Der Name und die Anschrift muss ausgefüllt werden, das Land muss derzeit ebenfalls auf "Deutschland" gestellt werden. Die Kurzbezeichnung kann individuell gesetzt werden, über diese Bezeichnung kann die Zuordnung im Schritt 3 erfolgen.

Sobald die Daten eingegeben sind, kann mit "Fertig" gespeichert werden.

3. Widerspruchsbehörde im Kehrbezirk auswählen:

Unter Einstellungen - Kehrbezirke den eigenen Kehrbezirk auswählen, dieser ist mit "(unser Mandant)" gekennzeichnet.

In dem eigenen Kehrbezirk wird nun die Widerspruchsbehörde aktiviert und über das Menü die entsprechende Behörde ausgewählt. Der angezeigte Name der Behörde entspricht hier der eingegebenen Kurzbezeichnung.

A
André ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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