Messung nach 44. BImSchV

Verfügbar ab connect Version 2.35.0


Messungen nach der 44. BImSchV können in connect bei Gas- und Öl-Feuerstätten durchgeführt werden.

1. Angaben in der Feuerstätte:

Ab einer Nennwärmeleistung von 1 MW fallen die Feuerstätten nicht mehr unter die 1. BImSchV, in den Basisdaten der Feuerstätte kann angehakt werden, dass die Emissionsmessung gemäß 44. BImSchV von dem eigenen Betrieb durchgeführt wird.

Hier ist ebenfalls die Art der Anlage und die Nennwärmeleistung anzugeben, sowie ob es sich um eine Immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlage handelt (wenn nein, mit Begründung, dies wird auf der Messbescheinigung gedruckt):

Sind diese Angaben vorhanden, plant der Planer die Messung nach der 44. BImSchV ein.

Messung nach 44. BImSchV werden in connect mit einem E⁴ angezeigt:

2. Messgeräte:

Bei Messgeräten der Art "O2/CO Emissionsmessgerät" kann definiert werden, ob es nach 44. BImSchV messfähig ist.

3. Zuweisung von Messgeräten zu Benutzern:

Werden zwei getrennte Messgeräte für die Messungen nach 1. und 44. BImSchV verwendet, kann dem Benutzer ein "normales" Messgerät und ein Messgerät (geeignet nach 44. BImSchV) zugewiesen werden.

Besonderheit: Wenn eine Messung nach 1. BImSchV mit mit dem Messgerät durchgeführt, dass auch nach 44. BImSchV messfähig ist, kann die MIN in der Tätigkeit per Dropdown geändert werden.

Wird nur ein Messgerät verwendet, dass für die Messung nach 1. BImSchV und 44. BImSchV verwendet wird, reicht die Zuweisung des einen Gerätes.

4. Preise:

Der Preis für die Messung nach 44. BImSchV kann in der Preisliste unter Einstellungen - Preise vorgenommen werden. In der Kategorie "Sonstiges" befindet sich der Eintrag Emissionsmessung gemäß 44. BImSchV.

Preisänderungen können natürlich wie gewohnt im Plan der jeweiligen Feuerstätte hinterlegt werden oder auch in der individuellen Berechnung innerhalb der Tätigkeit.


Eingabe der Messergebnisse/Begehung abschließen:

In der Begehung können nun die Messergebnisse eingegeben werden.

Hinweis: Das Feld "Betreiber wurde informiert, zugehörige Einzelfeuerungen der Behörde zu melden" löst bei Aktivierung das entsprechende Kreuz auf der Messbescheinigung aus:

Werden nun die Messergebnisse eingegeben und die Begehung abgeschlossen, wird ein Messprotokoll nach Vorlage des ZIV erzeugt.


A
André ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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