Neuen Feuerstättenbescheid ausstellen

Hat sich in einem Gebäude eine Änderung ergeben, muss ggf. ein neuer Feuerstättenbescheid ausgestellt werden. connect erzeugt dann bereits einen neuen Feuerstättenbescheid im Entwurfsmodus (1).

Dieser kann nicht freigegeben oder versendet werden, sondern dient nur der Vorschau.

Soll dieser Feuerstättenbescheid ausgestellt werden, erfolgt dies über das 3-Punkte-Menü. 

Dabei wird zwischen Widerrufsbescheid (2) und Rücknahmebescheid (3) unterschieden.

  1. Ein Widerrufsbescheid ist in der Regel kostenpflichtig und wird auf Basis einer Nutzungsänderung oder anderer wesentlicher Änderung erzeugt. Unter "Widerrufsbescheid" findet man auch die Möglichkeit einen Feuerstättenbescheid auf Antrag auszustellen oder weil noch kein Feuerstättenbescheid ausgestellt wurde.
  2. Ein Rücknahmebescheid ist in der Regel kostenfrei und wird erstellt, um einen fehlerhaft ausgestellten Feuerstättenbescheid zu ersetzen.

Direkt nach der Erstellung ist der Feuerstättenbescheid zur Freigabe bereit, entweder direkt über die Gebäudeübersicht -> Feuerstättenbescheide -> Klick auf den Feuerstättenbescheid (4),

oder alternativ unter dem Hauptmenü-Punkt "Freigabe und Druck" -> Feuerstättenbescheide, in einer Liste der zur Freigabe verfügbaren Feuerstättenbescheide.

Änderungen an dem Feuerstättenbescheid können jederzeit über einen Klick auf (5) durchgeführt werden. Bereits an Kunden versendete Feuerstättenbescheide sollten Sie jedoch nicht nachträglich ändern.

Eine separate Freigabe ist nur bei den Typen Widerrufsbescheid und Rücknahmebescheid möglich. Auch eine Typänderung zurück in den Entwurfsmodus ist über (5) möglich.

Wurde der Feuerstättenbescheid freigegeben, befindet er sich in den Entwürfen bei digibase.

Aus technischen Gründen können Feuerstättenbescheide nur über den Support wieder gelöscht werden. Sollte es also mal notwendig sein, dass versehentlich zu viele Feuerstättenbescheide erstellt wurden, kann nur der Kontakt zum Support helfen.

Soll eine Rechnung zu einem kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid erstellt werden, erfolgt dies über eine hoheitliche Sternbegehung, in der die "Ausfertigung eines Feuerstättenbescheides" als Zusatzleistung angelegt wird.

M
Mariusz ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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