Bauabnahme Nordrhein-Westfalen

Eine grundlegende Erklärung zur Bauabnahme gibt es in einem separaten Hilfeartikel:

Grundlegende Erklärungen zur Bauabnahme/Bauordnung 


Bauabnahme Nordrhein-Westfalen


Nachdem die Bauabnahme in den hoheitlichen Begehungen von connect angelegt wurde, sind einige Eingaben notwendig, damit die korrekte Rechnung erstellt wird.


Die Höhe der Rechnung der Bauabnahme richtet sich nach den angelegten Aufgaben.


In der Bauabnahme können unter "Aufgaben" über das 3-Punkte-Menü weitere Aufgaben hinzugefügt werden.

Folgende Aufgaben stehen zur Auswahl und sind für Nordrhein-Westfalen relevant

AufgabeGebührGebühr
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme) und Prüfung Bauzustand (Rohbau)

3.1.9.6.1.1

Prüfung und Begutachtung von Abgasanlagen und Ausstellen der Bescheinigung nach § 43 Absatz 7 Landesbauordnung (BauO NRW) einschließlich der Vorbesichtigung von Schornsteinen im Rohbauzustand oder der Druckprüfung von Abgasleitungen

pro Gebäude 60 AW
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme) und Prüfung Bauzustand (Rohbau)3.1.9.6.1.2
pro Abgasanlage
18 AW
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme) und Prüfung Bauzustand (Rohbau)3.1.9.6.1.3
pro Geschoss
7 AW¹ 
Nur Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)3.1.9.6.2
Prüfung und Begutachtung von Schornsteinen ohne Vorbesichtigung im Rohbauzustand
50 % von 3.1.9.6.1
Zusätzliche Besichtigung zum Zwecke der Abnahme3.1.9.6.5
Wiederholung einer Prüfung und Begutachtung im Sinne von Tarifstelle 3.1.9.6.2

25 % von 3.1.9.6.1



¹für die Ermittlung des Stockwerks wird die abgerundete Länge der senkrechte Teile als Parameter verwendet

A
André ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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