Eine grundlegende Erklärung zur Bauabnahme gibt es in einem separaten Hilfeartikel:
Grundlegende Erklärungen zur Bauabnahme/Bauordnung
Bauabnahme Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Um die Anlage 1a in connect zu erzeugen, muss bei den Einstellungen zur Bauabnahme eine Baubehörde angegeben werden. Sobald die Baubehörde angegeben ist, wird die Anlage automatisch als Anhang zur Prüfung vor Inbetriebnahme generiert.
Um die Baubehörde bei der Bauabnahme auszuwählen, ist es erforderlich, dass diese zuvor unter Einstellungen - Behörden angelegt ist.

Nachdem die Bauabnahme in den hoheitlichen Begehungen von connect angelegt wurde, sind einige Eingaben notwendig, damit die korrekte Rechnung erstellt wird.
Die Höhe der Rechnung der Bauabnahme richtet sich nach den angelegten Aufgaben.
In der Bauabnahme können unter "Aufgaben" über das 3-Punkte-Menü weitere Aufgaben hinzugefügt werden.

Folgende Aufgaben stehen zur Auswahl und sind für Nordrhein-Westfalen relevant
| Aufgabe | Gebühr | Gebühr |
| Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme) und Prüfung Bauzustand (Rohbau) | 3.1.9.6.1.1 Prüfung und Begutachtung von Abgasanlagen und Ausstellen der Bescheinigung nach § 43 Absatz 7 Landesbauordnung (BauO NRW) einschließlich der Vorbesichtigung von Schornsteinen im Rohbauzustand oder der Druckprüfung von Abgasleitungen | pro Gebäude 60 AW |
| Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme) und Prüfung Bauzustand (Rohbau) | 3.1.9.6.1.2 pro Abgasanlage | 18 AW |
| Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme) und Prüfung Bauzustand (Rohbau) | 3.1.9.6.1.3 pro Geschoss | 7 AW¹ |
| Nur Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme) | 3.1.9.6.2 Prüfung und Begutachtung von Schornsteinen ohne Vorbesichtigung im Rohbauzustand | 50 % von 3.1.9.6.1 |
| Zusätzliche Besichtigung zum Zwecke der Abnahme | 3.1.9.6.5 Wiederholung einer Prüfung und Begutachtung im Sinne von Tarifstelle 3.1.9.6.2 | 25 % von 3.1.9.6.1 |
¹für die Ermittlung des Stockwerks wird die abgerundete Länge der senkrechte Teile als Parameter verwendet