Bei einem WEG-Gebäude können die Feuerstättenbescheide und die dazugehörigen Rechnungen automatisch an die entsprechenden Eigentümer ausgestellt und versendet werden.
Voraussetzungen und Vorgehen:
1. Das Gebäude steht in den Gebäudeeinstellungen auf Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):
2. In den Nutzungseinheiten sind die Sondereigentümer angelegt:
Falls kein Kontakt in der Nutzungseinheit hinterlegt ist, kann über das Kontextmenü ein neue (Sonder)Eigentümer erfasst werden:
3. WEG-Verwalter-Vollmacht deaktivieren:
In der hoheitlichen Vereinbarung ist die WEG-Verwalter-Vollmacht standardmäßig aktiviert. Damit die Sondereigentümer einzelne Feuerstättenbescheide und Rechnungen erhalten, muss dies deaktiviert werden: