connect bietet viele Möglichkeiten die Abrechnung anzupassen. Preisänderungen können unter anderem an folgenden Stellen vorgenommen werden:
- Preisliste
- freie/hoheitliche Vereinbarung
- gesetzliche/freie Pläne
- Begehung/Tätigkeit
Zusätzlich sollte man sich vor Preisänderungen über folgende Punkte Gedanken machen:
- betrifft die Änderung alle Kunden (Preisliste) oder nur einen Kunden
- ist die Änderung wiederkehrend oder einmalig
- Festpreis in AW oder Ab-/Aufschlag in Prozent
Alle Kunden | Einzelkunden | wiederkehrend | nicht wiederkehrend | |
Preisliste | X | -- | X | -- |
Freie/Hoheitliche Vereinbarung | -- | X | X | -- |
Pläne | -- | X | X | -- |
Tätigkeit | -- | X | -- | X |
Begehung | -- | X | -- | X |
Mandant | X | -- | X | -- |
Typ der Allgemeinfläche und Nutzungseinheit | -- | X | X | -- |
Preisliste
Änderungen in der Preisliste betreffen alle Kunden und werden jeweils sofort gültig. So können Sie auch unter dem Jahr jederzeit Ihre Preise anpassen.
Vereinbarung
Eine Zu-/ oder Abschlag des Grundwerts, der Fahrtpauschale oder aller Tätigkeiten in einem Gebäude, die dauerhaft (also für alle Begehungen) angewendet werden sollen, nimmt man in der freien Vereinbarung vor.
Wenn wir uns folgenden Fall vorstellen. Eine Gebäude ist nur über einen Feldweg zu erreichen, der Eigentümer wünscht immer viel Beratung und es ist immer viel Arbeit bei allen Tätigkeiten zu erledigen - wir wollen also die Fahrtpauschale, den Grundwert und alle Tätigkeiten dauerhaft um 100 % aufschlagen. Diese Art von Preisänderung wird in der freien Vereinbarung vorgenommen.
Tipp: Falls Sie ein weiteres Gebäude auf einer Liegenschaft als Nutzungseinheit angelegt haben, und dennoch Grundgebühr und Fahrtpauschale für beide Gebäude verlangen möchten, können Sie in der freien Vereinbarung diese um jeweils 100 % erhöhen.
Vereinbarung - Skonto
Wenn in der Vereinbarung bei Zahlung ein Skontobetrag und eine Frist eingetragen wird, wird dies auf der Rechnung automatisch im Fußtext ausgewiesen. Dies gilt auch für Lastschriftrechnungen.
Pläne
Im Plan eines Technik-Objekts können Sie ebenso Preisanpassungen vornehmen. Will man eine Abgaswegeüberprüfung einer Feuerstätte dauerhaft (also auch in den Folgejahren) um 150 % anhaben, nimmt man diese Änderung im Plan vor. Aktivieren Sie dazu in einem freien oder gesetzlichen Plan den Schalter Preisänderung oder Zeitaufwand.
In dem unten aufgeführten Beispiel schlagen wir auf die Gebühr einer Abgaswegeüberprüfung 150 % auf. Die Preisänderung kann auch per Mehraufwand (Zeitaufwand) oder in AW erfolgen.
Individuelle Berechnung in der Tätigkeit
Die individuelle Berechnung in einer Tätigkeit hat vor allen anderen Eintragungen Vorrang - und überschreibt somit die Preisliste, die Vereinbarung und den Plan.
Beispiel: Wenn laut Preisliste die Abgaswegeüberprüfung 15AW kostet, in der Vereinbarung ein Aufschlag von 60 % und im Plan ein Aufschlag von 80 % angegeben sind, aber die Tätigkeit A auf individuelle Berechnung mit 5AW gestellt wird, werden eben diese 5AW (zuzüglich Fahrtpauschale und Grundwert) berechnet.
Individuelle Berechnung in der Begehung
Hier hat man die Möglichkeit, die Leistungen dieser Begehung nicht zu berechnen
Mandant (Rabatt für freie Tätigkeiten und FS Schau gemeinsam)
Wenn die Feuerstättenschau gemeinsam mit einer freien Tätigkeit durchgeführt wird, kann man in den Einstellungen im "Hauptmenü -> Mandanten -> Frei" die Preisanpassung vornehmen.
Typ der Allgemeinfläche und Nutzungseinheit
Je nach Typ der Allgemeinfläche und Nutzungseinheit werden die Grundwerte und Fahrtpauschalen berechnet. Hier geht's zur ausführlichen Beschreibung.