Nach dem aktuell gültigen Feuerstättenbescheid planen

Mit der Option „Immer nach aktuell gültigem Feuerstättenbescheid planen“ plant connect die Tätigkeiten eines Gebäudes nach dem Feuerstättenbescheid, den du zuletzt versendet hast, und nicht nach der Technik.

Warum das hilft

Ändert sich die Technik, etwa die Nutzungsintensität einer Feuerstätte, plant connect ohne die Option sofort nach der neuen Technik, auch wenn der neue Bescheid noch nicht versendet ist. Mit der Option bleiben die Tätigkeiten so, wie sie im gültigen Bescheid stehen. Der Entwurf des neuen Bescheids zeigt die Änderung trotzdem schon.

Auf einen Blick

Für alle Gebäude„Einstellungen“ → „Planung“
Für ein GebäudeGebäude → „Freie Vereinbarung“ → „Planung“
Aus (Standard)Pläne, Entwurf des Bescheids und Tätigkeiten folgen der Technik.
AnPläne und Entwurf des Bescheids folgen der Technik, die Tätigkeiten dem gültigen Bescheid.
Voraussetzungein versendeter Feuerstättenbescheid im Gebäude; ein Entwurf reicht nicht

Für alle Gebäude einschalten

  1. Öffne „Einstellungen“ und dann „Planung“.
  2. Schalte „Immer nach aktuell gültigem Feuerstättenbescheid planen“ ein und tippe auf „Fertig“.

Einstellungen „Planung“ mit dem Schalter „Immer nach aktuell gültigem Feuerstättenbescheid planen“

Gebäude ohne versendeten Bescheid lässt du dann besser auf „aus“.

Für ein Gebäude einschalten

  1. Öffne das Gebäude, dann „Freie Vereinbarung“ und „Planung“.

Freie Vereinbarung mit dem Eintrag „Planung“

  1. Schalte „Planeroptionen aus den Einstellungen überschreiben“ ein.
  2. Schalte darunter „Immer nach aktuell gültigem Feuerstättenbescheid planen“ ein und tippe auf „Fertig“.

Formular „Planeroptionen aus den Einstellungen überschreiben“ mit beiden Schaltern an

Für dieses Gebäude gelten dann alle Planeroptionen aus diesem Formular, nicht mehr die aus den Einstellungen.

Woran du es erkennst

In der Gebäudeübersicht steht „Planung gemäß aktuell gültigem Bescheid“.

Gebäudeübersicht mit „Planung gemäß aktuell gültigem Bescheid“

In der Planung steht oben „Dieses Haus wird nach dem aktuell gültigen Feuerstättenbescheid geplant“. Unter „Unterschiede in den wiederkehrenden Plänen“ vergleicht connect den gültigen Bescheid mit dem Entwurf. So siehst du, was der nächste Bescheid ändert. Das Menü bei „Aktueller Stand der Begehungen“ zum Zusammenlegen gibt es mit der Option nicht.

Planung mit dem Hinweis „Dieses Haus wird nach dem aktuell gültigen Feuerstättenbescheid geplant“

Sobald du einen neuen Bescheid versendest, ist er der gültige, und connect plant nach ihm.

A
André ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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