Individuelle Berechnung und Preisänderungen

connect bietet viele Möglichkeiten die Abrechnung anzupassen. Preisänderungen können unter anderem an folgenden Stellen vorgenommen werden:

  • Preisliste
  • freie/hoheitliche Vereinbarung
  • gesetzliche/freie Pläne
  • Begehung/Tätigkeit


Zusätzlich sollte man sich vor Preisänderungen über folgende Punkte Gedanken machen:

  • betrifft die Änderung alle Kunden (Preisliste) oder nur einen Kunden
  • ist die Änderung wiederkehrend oder einmalig
  • Festpreis in AW oder Ab-/Aufschlag in Prozent 


Preisliste

Änderungen in der Preisliste betreffen alle Kunden und werden jeweils sofort gültig. So können Sie auch unter dem Jahr jederzeit Ihre Preise anpassen. 


Grundwert sonstige Tätigkeiten

In der Preisliste finden Sie auch den "sonstigen Grundwert" - diesen nutzen wir für alle Tätigkeiten, die außerhalb gesetzlicher Tätigkeiten stattfinden. 


Beispiel G-Begehung:

Sie fahren außerhalb gesetzlicher Tätigkeiten zu einer Gashausschau. connect berechnet zusätzlich zu den Kosten für die Tätigkeit automatisch die Fahrtpauschale und den sonstigen Grundwert.


Pläne

Im Plan eines Technik-Objekts können Sie ebenso Preisanpassungen vornehmen. Will man eine Abgaswegeüberprüfung einer Feuerstätte dauerhaft (also auch in den Folgejahren) um 150 % anhaben, nimmt man diese Änderung im Plan vor. Aktivieren Sie dazu in einem freien oder gesetzlichen Plan den Schalter Preisänderung oder Zeitaufwand. 


In dem unten aufgeführten Beispiel schlagen wir auf die Gebühr einer Abgaswegeüberprüfung 150 % auf. Die Preisänderung kann auch per Mehraufwand (Zeitaufwand) oder in AW erfolgen.


 


Vereinbarung

Eine Zu-/ oder Abschlag des Grundwerts, der Fahrtpauschale oder aller Tätigkeiten in einem Gebäude, die dauerhaft (also für alle Begehungen) angewendet werden sollen, nimmt man in der freien Vereinbarung vor.


Wenn wir uns folgenden Fall vorstellen. Eine Gebäude ist nur über einen Feldweg zu erreichen, der Eigentümer wünscht immer viel Beratung und es ist immer viel Arbeit bei allen Tätigkeiten zu erledigen - wir wollen also Die Fahrtpauschale, den Grundwert und alle Tätigkeiten dauerhaft um 100 % aufschlagen. Diese Art von Preisänderung wird in der freien Vereinbarung vorgenommen.



Tipp: Falls Sie ein weiteres Gebäude auf einer Liegenschaft als Nutzungseinheit angelegt haben, und dennoch Grundgebühr und Fahrtpauschale für beide Gebäude verlangen möchten, können Sie in der freien Vereinbarung diese um jeweils 100 % erhöhen. 


Individuelle Berechnung in der Tätigkeit

Die individuelle Berechnung in einer Tätigkeit hat vor allen anderen Eintragungen Vorrang - und überschreibt somit die Preisliste, die Vereinbarung und den Plan. 


Beispiel: Wenn laut Preisliste die Abgaswegeüberprüfung 15AW kostet, in der Vereinbarung ein Aufschlag von 60 % und im Plan ein Aufschlag von 80 % angegeben sind, aber die Tätigkeit A auf individuelle Berechnung mit 5AW gestellt wird, werden eben diese 5AW (zuzüglich Fahrtpauschale und Grundwert) berechnet.




M
Manuel ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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