Bauabnahme Baden-Württemberg

Eine grundlegende Erklärung zur Bauabnahme gibt es in einem separaten Hilfeartikel:

Grundlegende Erklärungen zur Bauabnahme/Bauordnung


Bauabnahme Baden-Württemberg


Nachdem die Bauabnahme in den hoheitlichen Begehungen von connect angelegt wurde, sind einige Eingaben notwendig, damit die korrekte Rechnung erstellt wird.


Die Höhe der Rechnung der Bauabnahme richtet sich nach den angelegten Aufgaben.


In der Bauabnahme können Sie unter "Aufgaben" über das 3-Punkte-Menü weitere Aufgaben hinzufügen. 

Folgende Aufgaben stehen zur Auswahl und sind für Baden-Württemberg relevant:


AufgabeGebührAW
Prüfung Baubeschreibung von Feuerungsanlagen (Stellungnahme)13.8.1 - Prüfung Planungsdokumente 35,0
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)13.8.2.1 - Grundwert je Gebäude15,7
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)13.8.2.2 - Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit4,0
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)13.8.2.3.2 - Zuschlag Schornstein bei Endabnahme pro angefangenen Meter (außerhalb max. 3 m) 1,8
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)13.8.2.4 - Zuschlag je Feuerstätte4,4
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)13.8.3 - Ausstellen der Bescheinigung20,0
Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahme)13.8.4 - Zuschlag Abgaswegeüberprüfung*12,0
Prüfung Bauzustand (Rohbau)13.8.2.3.1 - Zuschlag Rohbaubesichtigung pro angefangenen Meter (außerhalb max. 3 m)0,9
Prüfung Zufuhr Verbrennungsluft13.8.5 - Zuschlag je Arbeitsminute bei Verbrennungsluftüberprüfung**0,8
Prüfung Dichtheit oder Druckprüfung13.8.6 - Zuschlag Arbeitsminute Dichtheitsprüfung/innerer Zustand Abgasanlage**0,8


*Zuschlag Abgaswegeüberprüfung:

Die Abgaswegeüberprüfung kann in der Bauabnahme manuell angelegt werden. 

1. Auf die Feuerstätte in der Bauabnahme-Begehung klicken:

2. Abgaswegeüberprüfung manuell über das 3-Punkte-Menü bei "Tätigkeiten" hinzufügen

**Hinzufügen der Arbeitsminuten bei "Prüfung Zufuhr Verbrennungsluft",, "Prüfung Dichtheit" und "Druckprüfung"

In den oben genannten Aufgaben muss zur Abrechnung eine Dauer angegeben werden. Die Dauer kann direkt in der Aufgabe angelegt werden, indem der "Zeitaufwand" aktiviert wird und die Dauer in Minuten eingetragen wird:

EWärmeG-Meldung

Um die EWärmeG Meldung an die Baurechtsbehörde zu übermitteln, muss zunächst in den grundlegenden Daten der Bauabnahme die Baurechtsbehörde hinzugefügt werden. Um die Grunddaten der Bauabnahme aufzurufen bzw. zu verändern, kann jederzeit in der Bauabnahme auf folgendes Feld geklickt werden:

Anschließend kann dort unter EWärmeG-Meldung der Schieberegler aktiviert und die Baurechtsbehörde ausgewählt werden.

Anschließend kann in der Bauabnahme im Bereich EWärmeG-Meldung die Meldung erfolgen:


A
André ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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