Tipps & Tricks
connect mehrfach öffnen
connect kann mehrfach auf dem PC geöffnet werden. So kann man bspw. das Freigabecenter und die Gebäudeansicht parallel im Blick behalten.
Window-Manager
Mit einem Window-Manager können Sie geöffnete Programme per Klick auf dem Bildschirm anordnen. Das vereinfacht die Arbeit, v. a. wenn man mit mehreren offenen Programmen am Arbeiten ist. Wir selbst nutzen dafür das Tool Divvy.
Arbeiten mit connect
KÜO Anlage 1 ausdrucken: Bei der Planung erkennt man häufig, dass die Prüfintervalle angepasst werden müssen. Steht eine Feuerstätte auf "einmal in jedem Kalenderjahr", sie sollte aber "einmal in jedem zweiten Kalenderjahr" sein, hilft oftmals ein kurzer Blick in die KÜO.
Workarounds
Grundgebühr: 2 Gebäude auf einer Liegenschaft als Nutzungseinheiten angelegt
Falls Sie ein weiteres Gebäude auf einer Liegenschaft als Nutzungseinheit angelegt haben, und dennoch Grundgebühr und Fahrtpauschale für beide Gebäude verlangen können Sie in der freien Vereinbarung diese um jeweils 100 % erhöhen.
Abgaswegeüberprüfung jährliche Durchführung
Falls eine Abgaswegeüberprüfung jährlich stattfinden soll, die KÜO jedoch nur einmal in jedem zweiten Kalenderjahr vorgibt, können Sie einen freien Plan "Abgaswegeüberprüfung" anlegen und das Startjahr versetzen. Zum Beispiel bei Abgaswegeüberprüfung alle 2 Jahre ab 2011; freier Plan alle 2 Jahre ab 2012.
Unstrukturiertes Wissen
Wirksamen Höhe im senkrechten Teil erfassen
Die wirksame Höhe einer Feuerstätte ist die Höhe vom Anschluss der Feuerstätte am Kamin bis zur Mündung. Dabei ist lediglich die wirksame Höhe von der obersten Feuerstätte bis zur Mündung relevant. Diese Angabe wird im senkrechten Teil erfasst.
Abgasanlage im Überdruck
connect plant die Abgaswegeprüfung für eine Öl-Feuerstätte jährlich (Anlage 1, 2.6) - obwohl diese nur alle 2 Jahre stattfinden soll. Handelt es sich bspw. um eine raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck (Anlage 1, 2,8) weiß man direkt, was anzupassen ist. Gehen Sie dazu in der Feuerstätte in die Basisdaten. Unter Zusätzliche Kennzeichnung können Sie die entsprechenden Infos hinterlegen.
Rauchrohr nicht kehrpflichtig
Laut den Begriffsbestimmungen (KÜO)
3. „Abgaskanal“: Verbindungsstück, das mit Böden, Decken, Wänden oder anderen Bauteilen fest verbunden ist;
5. „Abgasrohr“: Frei verlaufendes Verbindungsstück;
$1 KÜO
(3) Von der Kehr- und Überprüfungspflicht sind ausgenommen:
3.
frei in Wohnungen oder Aufenthaltsräumen verlaufende demontierbare Verbindungsstücke von Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen oder Heizungsherden für feste oder flüssige Brennstoffe, sofern sie nicht von unten in die Schornsteinsohle einmünden und nicht abgedeckt werden können,