Ab connect 2.92.0 wird die zukünftige Änderung von Nutzungsintensitäten berücksichtigt und auf dem Feuerstättenbescheid dargestellt.
Auf einen Blick
| Wo | Feuerstätte → Assistentensymbol oben rechts → „Nutzungsintensität ändern“ |
| Zeitpunkt | „Sofort“ oder „Ab nächstem Jahr“ |
| Was entsteht | ein Gebäudeereignis mit dem Datum, ab dem die neue Stufe gilt, und im Feuerstättenbescheid die Tätigkeit mit „bis“ und mit „ab“ |
1. Assistenten öffnen
- Öffne die Feuerstätte.
- Tippe oben rechts auf das Assistentensymbol.
- Wähle „Nutzungsintensität ändern“.

2. Neue Nutzungsintensität wählen
Oben steht die bisherige Nutzungsintensität. Wähle im Feld „Neue Intensität der Nutzung“ die neue Stufe:
- ganzjährig regelmäßig (4x)
- regelmäßig (3x)
- mehr als gelegentlich (2x)
- gelegentlich (1x)
- in Betrieb
- betriebsbereit, dauernd unbenutzt
- stillgelegt
Tippe auf „Weiter“.

3. Zeitpunkt wählen
| Sofort | Die neue Stufe gilt ab heute. Danach zeigt dir connect die Perioden der Pläne, die du anpassen kannst. Nimm „Sofort“ auch, wenn du etwas für die Vergangenheit anpassen willst. |
| Ab nächstem Jahr | Die neue Stufe gilt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres. Bis dahin bleibt die bisherige Stufe. |
„Nächstes Jahr“ rechnet connect vom Jahr aus, in dem du gerade arbeitest: in connect 2026 ab dem 01.01.2027.

4. Zusammenfassung prüfen und abschließen
- Prüfe Feuerstätte, alte und neue Nutzungsintensität und den Zeitpunkt.
- Wähle bei „Soll im Anschluss neu geplant werden?“ „Ja“, damit connect die Planung gleich anpasst.
- Tippe auf „Abschließen“.

5. Ergebnis
In der Feuerstätte steht unter „Nutzungsintensität“ weiter die bisherige Stufe, bis das neue Jahr beginnt. Klappst du „Nutzungsintensität“ auf, zeigt der Verlauf die neue Stufe mit dem Datum, ab dem sie gilt. Solange sie noch nicht gilt, ist sie grau.

Unter „Gebäudeereignisse“ steht die Änderung als „Feuerstätten-Nutzungsintensität geändert“ mit „gültig ab“.
Im Feuerstättenbescheid steht die Tätigkeit zweimal: einmal mit der bisherigen Häufigkeit bis zum Ende des laufenden Jahres, einmal mit der neuen ab dem nächsten Jahr.

Im Dokument des Bescheids steht die Anlage in zwei Zeilen. Die Rechtsgrundlage beginnt einmal mit „bis“ und einmal mit „ab“ und dem Jahr.
