Bauabnahme Hessen

Eine grundlegende Erklärung zur Bauabnahme gibt es in einem separaten Hilfeartikel:

https://heilmannsoftware.freshdesk.com/a/solutions/articles/36000510169?lang=de&portalId=36000036867


Bauabnahme Hessen

Nachdem die Bauabnahme in den hoheitlichen Begehungen (B) von connect angelegt wurde, sind einige Eingaben notwendig, damit die korrekte Rechnung erstellt wird.


Die Höhe der Rechnung der Bauabnahme richtet sich nach den angelegten Aufgaben.


In der Bauabnahme können Sie unter "Aufgaben" über das 3-Punkte-Menü weitere Aufgaben hinzufügen. 

Folgende Aufgaben stehen zur Auswahl und sind für Hessen relevant:


Bei Errichtung (Art der Bauabnahme)


Die Aufgabe "Prüfung vor Inbetriebnahme" enthält die folgenden Gebühren

Aufgabe: Prüfung vor Inbetriebnahme (bei Typ Errichtung)
GebührAW
15311 für jede Feuerstätte in B, die nicht an einem bereits geprüften (Prüfung vor Inbetriebnahme steht bei denen auf Durchführung nicht möglich um zu sagen, dass die nicht geprüft werden mussten) oder systemzertifizierten senkrechten Teil hängt
130,83
153162 Zuschlag:  Aufgabe "Begutachtung einer vor Ort errichteten Feuerstätte"
37,50
153163 Zuschlag: Aufgabe "Prüfung in Verbindung mit Lüftungsanlagen oder sonstigen luftabsaugenden Anlagen"
37,50
153164 Zuschlag: 1x pro senkrechtem Teil mit Mehrfachbelegung
19,17
153165 Zuschlag: 1x pro Feuerstätte, die an einem senkrechten Teil mit Mehrfachbelegung hängt
13,33
15411 Zuschlag: Aufgabe "Druckprüfung" 

39,17
15412 Zuschlag: Aufgabe "Prüfung Dichtheit" 
10,00
1542 Zuschlag: Aufgabe "Prüfung Zufuhr Verbrennungsluft"

Zeitaufwand
153166 Zuschlag: 1x pro Feuersätte mit mehr als 350kW Nennwärmeleistung (30% von 15311 bis 15313 für diese Feuerstätte)
39,25
153161 Zuschlag: wenn ein Blockheizkraftwerk oder eine Wärmepumpe abgenommen werden und an einem mehrfach belegten senkrechten Teil hängen
47,50
15312  für jede Feuerstätte, die an einem systemzertifizierten senkrechten Teil hängt
64,11





15315 - Beschreibung folgt"im Rahmen der Beratung vor Errichtung von Anlagen nach Nr. 15311 bis 15314 anzurechnen. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die Gebühr nach Nr. 15311 bis 15314 anzurechnen."
  • wenn es eine Aufgabe  "Baurechtliche Beratung" gibt - den Preis legt man in der Aufgabe selber fest
  • dieser Betrag wird zu 50% auf die Positionen 15311 bis 15314 angerechnet
15313 - Beschreibung folgt für jede Feuerstätte, die an einer bereits geprüften senkrechten Anlage hängt
15314 Beschreibung folgt für senkrechte Teile, die keine Feuerstätte in B haben (kann connect derzeit glaub nicht)
Beschreibung folgt
die Positionen 15311 bis 15314 werden um 30% reduziert, wenn es mehr als eine von ihnen gibt (15317 in der Gebührenordnung)



Zuschläge



1532 ???? wird in connect nicht berechnet ?? Klären
Aufgabe "Zusätzliche Besichtigung zum Zwecke der Abnahme" 







B
Birgit ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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