Eine grundlegende Erklärung zur Bauabnahme gibt es in einem separaten Hilfeartikel:
https://heilmannsoftware.freshdesk.com/a/solutions/articles/36000510169?lang=de&portalId=36000036867
Bauabnahme Hessen
Nachdem die Bauabnahme in den hoheitlichen Begehungen (B) von connect angelegt wurde, sind einige Eingaben notwendig, damit die korrekte Rechnung erstellt wird.
Die Höhe der Rechnung der Bauabnahme richtet sich nach den angelegten Aufgaben.
In der Bauabnahme können Sie unter "Aufgaben" über das 3-Punkte-Menü weitere Aufgaben hinzufügen.
Folgende Aufgaben stehen zur Auswahl und sind für Hessen relevant:
Bei Errichtung (Art der Bauabnahme)
Die Aufgabe "Prüfung vor Inbetriebnahme" enthält die folgenden Gebühren
Aufgabe: Prüfung vor Inbetriebnahme (bei Typ Errichtung) | |
Gebühr | AW |
15311 für jede Feuerstätte in B, die nicht an einem bereits geprüften (Prüfung vor Inbetriebnahme steht bei denen auf Durchführung nicht möglich um zu sagen, dass die nicht geprüft werden mussten) oder systemzertifizierten senkrechten Teil hängt | 130,83 |
153162 Zuschlag: Aufgabe "Begutachtung einer vor Ort errichteten Feuerstätte" | 37,50 |
153163 Zuschlag: Aufgabe "Prüfung in Verbindung mit Lüftungsanlagen oder sonstigen luftabsaugenden Anlagen" | 37,50 |
153164 Zuschlag: 1x pro senkrechtem Teil mit Mehrfachbelegung | 19,17 |
153165 Zuschlag: 1x pro Feuerstätte, die an einem senkrechten Teil mit Mehrfachbelegung hängt | 13,33 |
15411 Zuschlag: Aufgabe "Druckprüfung" | 39,17 |
15412 Zuschlag: Aufgabe "Prüfung Dichtheit" | 10,00 |
1542 Zuschlag: Aufgabe "Prüfung Zufuhr Verbrennungsluft" | Zeitaufwand |
153166 Zuschlag: 1x pro Feuersätte mit mehr als 350kW Nennwärmeleistung (30% von 15311 bis 15313 für diese Feuerstätte) | 39,25 |
153161 Zuschlag: wenn ein Blockheizkraftwerk oder eine Wärmepumpe abgenommen werden und an einem mehrfach belegten senkrechten Teil hängen | 47,50 |
15312 für jede Feuerstätte, die an einem systemzertifizierten senkrechten Teil hängt | 64,11 |
15315 - Beschreibung folgt | "im Rahmen der Beratung vor Errichtung von Anlagen nach Nr. 15311 bis 15314 anzurechnen. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die Gebühr nach Nr. 15311 bis 15314 anzurechnen."
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15313 - Beschreibung folgt | für jede Feuerstätte, die an einer bereits geprüften senkrechten Anlage hängt |
15314 Beschreibung folgt | für senkrechte Teile, die keine Feuerstätte in B haben (kann connect derzeit glaub nicht) |
Beschreibung folgt die Positionen 15311 bis 15314 werden um 30% reduziert, wenn es mehr als eine von ihnen gibt (15317 in der Gebührenordnung) |
Zuschläge
1532 ???? wird in connect nicht berechnet ?? Klären | Aufgabe "Zusätzliche Besichtigung zum Zwecke der Abnahme" |